Volljährigkeit/Minderjährigkeit

Die Hilfe ist unabhängig davon ob die Klient:innen volljährig oder minderjährig sind. Grundsätzlich hat jede Mutter/jeder Vater ein Recht darauf ihr Kind zu bekommen und zu erziehen. Wichtig ist, dass die Voraussetzungen passen.

Minderjährige Eltern werden in der Regel rund um die Uhr betreut. Der Schutzauftrag und die Aufsichtspflicht erfordern ein intensiveres Betreuungssetting. Die Vormundschaft für das Kind liegt meist beim Jugendamt, in Einzelfällen auch z. B. bei Familienangehörigen.

Bei volljährige Eltern richtet sich die Intensität der Hilfe und das Betreuungssetting nach dem individuellen Bedarf und variiert je nach Einrichtung